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EU-Führerschein: Klagen gegen säumige Staaten


Die EU-Regeln für die Erteilung von Führerscheinen werden in zahlreichen Mitgliedstaaten nach wie vor nicht korrekt umgesetzt. Die EU-Kommission hat deshalb jetzt gleich vier EU-Länder vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zitiert. Den Niederlanden wird vorgeworfen, die vereinheitlichte Gültigkeitsdauer von Führerscheinen nicht korrekt umgesetzt zu haben. Das portugiesische Gesetz soll nicht mit ausreichender Sicherheit garantieren, dass niemand einen Zweitführerschein besitzen kann, während Schweden die Vorschriften über die gesundheitliche Tauglichkeit, vor allem bei Alkoholabhängigkeit, nicht ordnungsgemäß anwendet. Kroatien schließlich hat sich bis heute nicht dem EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen. Die Schaffung dieses Netzes war eines der zentralen Elemente der letzten Reform der Führerscheinregeln von 2006. Es soll den Behörden EU-weit ermöglichen, zu kontrollieren, ob ein Führerschein gültig ist und ob ein Fahrer möglicherweise über mehrere Führerscheine verfügt. Die EU-Staaten hätten die Reform bis spätestens Anfang 2013 in nationale Gesetze umsetzen und sich dem RESPER-Netz anschließen müssen. Weil dies in zahlreichen Ländern nicht oder nicht korrekt erfolgte, hat die EU-Kommission 2015 Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und die betroffenen Regierungen im Juni 2016 formell abgemahnt. Da auch dies teilweise zu keiner Reaktion geführt hat, wurden die Fälle jetzt an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, der Geldbußen gegen die säumigen Staaten verhängen könnte.


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